Was ist «Aargau isch fein»?

Aargau isch fein - das Gütesiegel für regionale Produkte in der Gastronomie
Wenn Bauernfamilien und Restaurants zusammenarbeiten, bekommen saisonale und regionale Produkte einen glanzvollen Auftritt auf dem Teller. Unsere Partnerbetriebe in der Gastronomie garantieren kulinarische Höhenflüge mit hochwertigen Produkten aus der nächsten Umgebung.

Die direkte Vermarktung in nahe gelegen Restaurants erspart der Landwirtin/dem Landwirten lange lieferwege und Zwischenhändler. Mit frischen Produkten direkt vom Bauernhof können sich die Gastronomen mit regionalen und saisonalen Spezialitäten abheben. Das wiederum schätzen die Gäste sehr.

Mit Aargau isch fein, stehen die Gastronomiebetriebe für saisonale und regionale Produkte vom Hof und zeigen ihren Gästen, die Wertschätzung für die Produkte und fördern so ihren Absatz.

Gastrobetriebe, welche mit dem Gütesiegel «Aargau isch fein» werben, verpflichten sich, nachfolgende Kriterien ganzjährig zu erfüllen

Speiserestaurants

  • Mindestens 4 Speisen, von denen die Hauptkomponenten aus dem Kanton Aargau stammen.
  • Die Aargauer Speisen und Getränke sind zu deklarieren.
  • Folgende Rohstoffe stammen, wenn möglich, immer aus dem Kanton Aargau und mindestens aus der Schweiz: Gemüse, Kartoffeln, Eier, Rind-, Kalb-, Kaninchen- und Schweinefleisch, Poulet.
  • Für einen Teil der angebotenen Lebensmittel wird mit mindestens 1 Aargauer Landwirt/in direkt zusammengearbeitet.
  • Auf der Getränkekarte befinden sich mindestens 2 Aargauer Weissweine und 2 Aargauer Rotweine.
  • 4 Destillate, sofern Destillate im Angebot sind, stammen aus dem Kanton Aargau.

Gemeinschaftsgastronomie

  • Auf dem Wochen-Menüplan befinden sich mindestens zwei Hauptgänge, von denen die Hauptkomponenten aus den Kanton Aargau stammen. Diese werden mit dem Aargau isch fein Logo markiert.
  • Die Aargauer Speisen und Getränke sind zu deklarieren, dies auch ausserhalb der zwei obengenannten Hauptgänge.
  • Folgende Rohstoffe stammen, wenn möglich, immer aus dem Kanton Aargau und mindestens aus der Schweiz: Gemüse, Kartoffeln, Eier, Rind-, Kalb-, Kaninchen-, und Schweinefleisch, Poulet.
  • Für einen Teil der angebotenen Lebensmittel wird mit mindestens einer Aargauer Bauernfamilie zusammengearbeitet.
  • Wenn Wein ausgeschenkt wird, befinden sich auf der Getränkekarte mindestens zwei Aargauer Weissweine und zwei Aargauer Rotweine.

Interessierte Gastronomiebetriebe melden sich bitte direkt bei Vera Koch, Marketing & Kommunikation BVA, Tel 056 / 460 50 56 oder vera.koch@bvaargau.ch